Die Delegiertenversammlung des TBV Oberbayern
Wenn die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes 2.000 Tierärztinnen und Tierärzte übersteigt, ist dieser Tierärztliche Bezirksverband (TBV) gesetzlich verpflichtet, eine eigene Delegiertenversammlung wählen zu lassen. Daher hat der Tierärztliche Bezirksverband Oberbayern mit seinen über 4.000 Mitgliedern - im Gegensatz zu allen anderen tierärztlichen Bezirksverbänden in Bayern - eine eigene Delegiertenversammlung, welche die Interessen der oberbayerischen Tierärztinnen und Tierärzte innerhalb dieses Gremiums vertritt.