Tierärztlicher Notdienst für Klein- und Heimtiere
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat einen Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.“ erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren. Denn immer wieder landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. „Die Broschüre gibt Antworten auf häufige Fragen und Tipps, wie man einen Notfall erkennt und richtig damit umgeht“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, BTK-Präsident und Kleintierpraktiker.
Was ist ein Notfall?
Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Sollte Ihr Haustier bereits seit einiger Zeit Symptome zeigen, die Sie nun plötzlich beunruhigen, überlegen Sie, ob der Tierarztbesuch auch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein. Da deren Behandlung viel Zeit in Anspruch nehmen kann und die Praxen (im Notfalldienst) oft nur mit einer Notbesetzung arbeiten, kann es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht.
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!
Was passiert im Notfalldienst?
Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die Folgebehandlung erfolgt üblicherweise in der Haustierarztpraxis.
Umfangreiche Untersuchungen werden im Notfalldienst nicht durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.
Wie hoch sind die Kosten?
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.
Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.
- Auf der Website der BTK steht der Flyer “Schnelle Hilfe für Hund, Katze und Co.” zum Download bereit:
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/